Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Wolfgang Kleudgen

Herr Kleudgen kandidiert für die Linke im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Im Gegensatz zur überwiegenden Meinung in meiner Partei halte ich persönlich diese Lösung für vertretbar aktuell betrachtet.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Diese Frage ist momentan für mich nur schwer zu beantworten, da Sie einer reiflichen Prüfung bedarf, insbesondere gewissenstechnischer Art. Die gegebenen Antwortalternativen sagen mir alle mehr oder weniger nicht voll zu.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Die Möglichkeiten des Praena-Tests sollten in vollem Umfange genutzt werden und seine Erweiterung auf weitere Krankheitsmerkmale sollte gefördert werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die Frage ist mir zu eingeschränkt formuliert, deshalb will ich diese nicht beantworten.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.