Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Peter Bleser

Herr Bleser kandidiert für die CDU im Wahlkreis 201 (Mosel/Rhein-Hunsrück). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

CDU und CSU setzen sich für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Dazu fördern wir z.B. weiter die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ und sorgen dafür, dass die Angebote der 2013 beschlossenen Vertraulichen Geburt für Frauen bundesweit bekannt werden. Damit wird der niedrigschwellige Zugang zu professioneller psychosozialer Beratung für Schwangere noch weiter verbessert. Wir achten die gesetzlichen Regelungen des § 218 StGB, der als Kompromiss in einer pluralen Gesellschaft geschlossen wurde. Die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Spätabtreibung wurden 2009 verbessert. Weiterreichende Regelungen, für die sich CDU und CSU stark gemacht haben, haben leider keine parlamentarischen Mehrheiten gefunden, das haben wir zu akzeptieren.

„Pille danach“

Die „Pille danach" ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sind grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente und eine Verschreibungspflicht notwendig. CDU und CSU werden keine Schritte unternehmen, die das Aufheben der Verschreibungspflicht zum Ziel haben.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Für CDU und CSU ist der konsequente Lebensschutz in allen Bereichen ein zentrales Thema. Abtreibung heißt für uns Tötung menschlichen Lebens. Dies kann und darf nicht relativiert werden. Die immer noch zu hohe Zahl von Abtreibungen in unserem Land ist eine schreckliche Tatsache, die wir nicht einfach so hinnehmen dürfen. Doch verbunden mit dem Appell an die werdenden Mütter, nicht abzutreiben, ist es entscheidend, dass ihnen Hilfsangebote und Alternativen aufgezeigt werden. Neben der Einführung konkreter Maßnahmen, wie der vertraulichen Geburt, kümmern sich CDU und CSU darum, für ein kinderfreundliches Klima in Deutschland zu sorgen. Eine Gesellschaft, die es sich nicht nur leistet, nicht kinderfreundlich zu sein, sondern in der Kinder in erster Linie als Belastung und Karrierehindernis wahrgenommen werden, beraubt sich selbst ihrer Zukunftschancen. Hier ist ein Umdenken gefordert, das CDU und CSU maßgeblich vorantreiben wollen.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschungsfreiheit achten wir – gleichzeitig muss die Forschung ethische Grenzen und den Lebensschutz beachten. Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Forschungen, wie die verbrauchende Embryonenforschung, lehnen wir daher ab.

Reproduktives Klonen

Siehe Antwort unter Punkt „Forschung mit embryonalen Stammzellen“.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Mit dem seit 2010 geltenden Gendiagnostikgesetz sind vorgeburtliche genetische Untersuchungen auf medizinische Zwecke beschränkt, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. CDU und CSU haben sich sehr dafür eingesetzt und durchgesetzt, dass durch das Gesetz ausdrücklich verboten wurde, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird bzw. könnte (spätmanifestierende Krankheiten). Die Untersuchung auf das Geschlecht ist ebenfalls verboten, wenn dies keinen medizinischen Hintergrund hat. Wichtig ist auch, dass wir mit dem Gendiagnostikgesetz erstmals geregelt haben, dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet – sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Umfassende Aufklärung und Beratung sind für uns wichtige Elemente für einen verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit den Fortschritten der Pränatalmedizin.
Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Forschung, wie die verbrauchende Embryonenforschung, lehnen CDU und CSU aus ethischen Gründen ab. Wir wollen auch keine generellen genetischen Untersuchungen an in-vitro-gezeugten Embryonen vor ihrer Einpflanzung. Die Präimplantationsuntersuchungen sehen wir kritisch, sie darf in Deutschland auch nur in engen Grenzen zur Vermeidung von Tod- und Fehlgeburten und schweren Erbkrankheiten durchgeführt werden.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Siehe Antwort unter Punkt „Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)“.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Für die FDP ist es von zentraler Bedeutung, dass der Patientenwille in der letzten Lebensphase geachtet wird. Es waren vor allem Liberale, die 2009 das geltende Gesetz zur Patientenverfügung durchgesetzt haben. Das Gesetz hat sich bewährt. Die Selbstbestimmung des Einzelnen wurde gestärkt.

Beihilfe zum Suizid

Siehe Antwort unter Punkt „Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)“.
Aus unserer Sicht ist insbesondere ein Geschäft mit der Sterbehilfe nicht hinnehmbar. CDU und CSU setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass neben der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe) unter Strafe gestellt wird.

Aktive Sterbehilfe

Siehe Antwort unter Punkt „Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)“.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine höchstpersönliche Sache. Durch Zwang würde sich die Bereitschaft der Menschen, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, nicht erhöhen. Die Entscheidung berührt den Kern der Persönlichkeit. Niemand muss sich daher äußern und einen Spenderausweis ausfüllen.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Der Bezug auf Gott in der Verfassung ist eine klare Absage an Totalitarismus und die ideologische Vereinnahmung der Bürger durch den Staat. Er ist ein ethisches Fundament für unseren Staat, das sich der politischen Verfügungsgewalt entzieht. Das Wissen, dass es Unverfügbares gibt, ist ein Schutz vor Machtmissbrauch und Allmachtsphantasien. Gleichzeitig erinnert der Gottesbezug daran, dass Religion und Glaube wertvoller Orientierungsrahmen sind.
Diese Verortung nehmen wir ernst. Sie erinnert uns auch daran, dass unser freiheitlicher Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Unser Staat, unser Grundgesetz, unsere Gesellschaft beruhen zu einem großen Teil auf christlichem bzw. christlich-jüdischem Gedankengut. Gleichzeitig betonen wir, dass auch andere Religionen Werte vermitteln können, die für ein gutes Zusammenleben in unserem Land und Europa unerlässlich sind.
Die Kirchen haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Auch aus diesem Grund halten wir daran fest, dass Kirchen und Staat partnerschaftlich zusammenwirken. Wir möchten, dass christliche Symbole in der Öffentlichkeit präsent und die christlich geprägten Feiertage erhalten bleiben.