Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Interview mit Hubert Hüppe MdB zum Verbot der organisierte Suizidbeihilfe

Bild Hubert Hüppe Hubert Hüppe ist seit 1991 mit einer kurzen Unterbrechung Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2010 bis 2014 war er der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Der Einsatz für die Menschenrechte, der Schutz des menschlichen Lebens und die kritische Begleitung bioethischer Entwicklungen prägen seinen politischen Lebenslauf.

Warum ist die Selbsttötung und ein Verbot der Suizidbeihilfe ein wichtiges Thema für Sie und die CDU?

H. Hüppe: Suizide sind in Deutschland kein Randproblem, denn über 10.000 Menschen pro Jahr nehmen sich das Leben, etwa 100.000 benötigen nach einem versuchten Suizid medizinische Hilfe. Seit einigen Jahren treten nun Suizidhilfeorganisationen in Erscheinung, die umfassende, professionelle Beihilfe zur Selbsttötung als Dienstleistung anbieten und dafür werben. Dieses scheinbar normale Dienstleistungsangebot stellt aber eine Gefährdung suizidanfälliger Menschen dar. Eine Gesellschaft, welche die Menschenwürde und den Schutz des Lebens an erste Stelle setzt, sollte meiner Meinung nach diesen Personen aber Lebens- statt Sterbehilfe leisten.

Ist die Suizidgefährdung bei allen Menschen gleich oder gibt es besonders gefährdete Personengruppen?

H. Hüppe: Besonders gefährdet sind Menschen, die alt, behindert, depressiv, chronisch krank, pflegebedürftig oder verwitwet sind. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen, wird diese Gruppe stark anwachsen und auch das Problem der Suizidhilfe wird weiter in den Mittelpunkt rücken.

Warum sollte die Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden, der Suizid und die Beihilfe hierzu schädigen doch keine dritte Person?

H. Hüppe: Dies ist nur bedingt richtig, denn Gebote und Verbote prägen auch alleine durch ihre Existenz eine Gesellschaft. Die Option, mit Hilfe organisierte Suizidbeihilfe aus dem Leben zu scheiden, würde ohne Verbot zunehmend als autonome und verantwortungsbewusste Alternative zu einem vorgeblich unwürdigen Weiterleben wahrgenommen. Würde sich eine scheinbare Normalität der unterstützten Selbsttötung gerade für schwer kranke und alte Menschen einstellen, dann ist zu befürchten, dass ein - wenn auch nur von diesen so empfundener - Erwartungsdruck entsteht, ihren Angehörigen oder der Gemeinschaft durch ihren Pflegebedarf nicht dauerhaft zur Last zu fallen. Am Ende könnte es soweit kommen, dass man sich sogar für ein Weiterleben unter Inanspruchnahme der Ressourcen der Allgemeinheit rechtfertigen müsste.

Bereits im Januar 2013 gab es einen Entwurf der christlich-liberalen Koalition zum Verbot der Suizidbeihilfe. Warum ist er nie im Bundestag zur Abstimmung gekommen?

H. Hüppe: Da dieser Entwurf aus dem damals FDP-geführten Justizministerium nur die gewerbsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe verboten hätte, wären Vereinen, die sich über Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren finanzieren, nicht erfasst worden. Das alleinige Verbot gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe hätte zudem die Botschaft vermittelt, jede nicht gewerbsmäßig ausgeübte Beihilfe zur Selbsttötung sei von der Rechtsordnung gebilligt. Letztlich wäre es durch das sehr begrenzte und somit unwirksame Verbot gewerblicher Aktivitäten zu einer Aufwertung anderer Formen der Suizidbeihilfe gekommen.

Daher ist es Ihnen besonders wichtig, dass auch die organisierte aber nicht unbedingt gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt wird?

H. Hüppe: Ja, dies ist für mich ein zentraler Punkt eines wirksamen Verbotes, denn die Gefährdung von Menschen in schwierigen Lebenslagen ist durch die Angebote von Suizidhelfern nicht nur dann zu befürchten, wenn diese Angebote "gewerbsmäßig" erfolgen, sondern bereits dann, wenn ein für beliebig viele Wiederholungsfälle nutzbares Dienstleistungsangebot zur Verfügung steht. Ob dafür Geld fließt oder nicht, ist nicht entscheidend. Deshalb muss das Verbot jede auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Suizidunterstützung durch Einzelpersonen oder organisierte Personengruppen umfassen.

Sie hatten bereits 2012 einen eigenen Verbotsantrag verfasst, den Sie nun erneut zu Diskussion stellen?

H. Hüppe: Ja, ich hatte bereits 2012 einen Alternativentwurf zum Vorschlag aus dem Justizministerium formuliert. Meine Position ist unverändert. Ich werde nun erneut intensiv mit meinen Kollegen diskutieren, denn ich möchte im Bundestag eine möglichst breite überfraktionelle Zustimmung für ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass es diesmal zu einem Verbot kommen wird.

Herr Hüppe, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview wurde von Stefan Grieser-Schmitz geführt, 24.02.2014.