Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Gesetzliches Verbot jeglicher organisierter Suzidbeihilfe

Es wäre fatal, wenn der Gesetzgeber tatsächlich nur die kommerzielle Beihilfe zum Suizid verbieten wollte. Auch eine ehrenamtlich organisierte Suizidbegleitung ist verwerflich und mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wünschen sich in den allermeisten Fällen nicht den Tod, sondern ein Leben unter anderen Bedingungen. Erwogen wird die Möglichkeit eines Suizids von den allermeisten Menschen erst dort, wo ein solches Leben unerreichbar scheint.

Aufgabe einer humanen und solidarischen Gesellschaft ist es daher, solchen Menschen Wege zu einem Leben unter anderen Bedingungen aufzuzeigen, statt ihnen solche zu bahnen, die aus dem Leben führen. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert daher – wie mehrere deutsche Bundesländer, die Bundesärztekammer und die Deutsche Bischofskonferenz – ein gesetzliches Verbot jeder organisierten Beihilfe zum Suizid.

Dr. med. Claudia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)