Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Wahlprüfsteine für den Wahlkreis Bitburg (203)
Nachfolgend finden Sie die Aussagen der Direktkandidatinnen und -kandidaten für den Wahlkreis Bitburg (203) und über die Verlinkung auch das Wahlergebnis für diesen Wahlergebnis bei der Bundestagswahl 2009.
Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für den Bundestagswahlkreis 203 (Bitburg) |
Patrick Schnieder (CDU) |
Elke Leonhard (SPD) |
Edmund Geisen (FDP) |
Ulrike Höfken (Grüne) |
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| Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde | ||||
| Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz. | X | |||
| Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz. | ||||
| Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz. Gegen den Willen der Mutter kann man ein ungeborenes Kind nicht schützen. | ||||
| Die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Rationalität oder Ausdrucksfähigkeit vorhanden sind. | ||||
| Eigene Anmerkungen E. Geisen / FDP-Kompetenzteams: Die Frage, wann menschliches Leben beginnt, ist eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung, die nicht allgemein beantwortet werden kann. Es handelt sich um eine ethische Bewertung. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können weder Rechtswissenschaft noch Medizin vorgeben …. | X | |||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: Die Beantwortung der Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens und der Anerkennung menschlicher Würde ist abhängig von religiösen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Erkenntnissen und Grundeinstellungen. Auch wenn es nahe liegt, das menschliche Leben bereits mit der abgeschlossenen Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnen zu lassen, ist damit nicht zwingend der Besitz der menschlichen Würde verbunden. Menschliche Würde ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch, sie bezeichnet den obersten Wert unserer Verfassung. „Richtige Antworten“ dafür, wann dieser Achtungsanspruch von einem Embryo in Anspruch genommen werden kann, kann es nicht geben. | X | |||
| Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs | ||||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs greift nicht. Sie bedarf einer Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden. | X | |||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. | X | X | ||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine Abschaffung des §218 anzustreben. | ||||
| Eigene Anmerkungen E. Geisen / FDP-Kompetenzteam: … Die Stellen zur Schwangeren- und Konfliktberatung und deren Finanzierung sind ein wichtiger Teil des Lebensschutzes, den die FDP keinesfalls in Frage stellt … | X | |||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: … Eine andere Frage ist es, ob die Begleitregelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz mit dem Ziel der besseren Betreuung der Schwangeren verbessert werden können. | X | |||
| Eigene Anmerkungen Patrick Schnieder: Insbesondere die Praxis der Spätabtreibungen muss geändert werden. | X | |||
| Forschung mit embryonalen Stammzellen | ||||
| Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, da hier der Mensch verzweckt und getötet wird. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft | X | |||
| Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen. | ||||
| Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden. | X | |||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: Zitat aus dem SPD-Wahlprogramm, welches keine klare Festlegung zu diesem Punkt beinhaltet. | ||||
| Reproduktives Klonen | ||||
| Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. | X | X | X | |
| Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen. | ||||
| Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden. | ||||
| Eigene Anmerkungen E. Geisen / FDP-Kompetenzteam: Die FDP lehnt das reproduktive Klonen, also die „Herstellung“ eines kompletten Menschen, aus ethischen Gründen ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das sog. „therapeutische“ Klonen ist aber derzeit notwendig, um zu verstehen, wie sich totipotente Zellen in einzelne spezialisierte Zellen verwandeln. | X | |||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: … Mehr noch: Die SPD-Fraktion setzt sich auch auf internationaler Ebene dafür ein, weltweit ein verbindliches Klonverbot von Menschen und menschlichen Embryonen auf den Weg zu bringen. Ein international verbindliches Verbot des reproduktiven Klonens ist überfällig. Reproduktives Klonen ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. | X | |||
| Präimplantationsdiagnostik (PID) | ||||
| PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen. | X | |||
| PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht ist abzulehnen. | X | |||
| Die Möglichkeiten der PID sollten in vollem Umfange genutzt werden, um so dem Wunsch nach einem gesunden Kind zu nahe wie möglich zu kommen. | ||||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: Zitat aus dem SPD-Wahlprogramm, welches keine klare Festlegung zu diesem Punkt beinhaltet. | X | |||
| Aktive Sterbehilfe / Euthanasie | ||||
| Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben. | X | X | ||
| Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden. | ||||
| Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden. | ||||
| Eigene Anmerkungen E. Geisen / FDP-Kompetenzteam: Aus Sicht der FDP handelt es sich bei allen Fragen rund um die Sterbehilfe um Gewissensentscheidungen. Eine verantwortliche Politik muss ohne ideologische Vorfestlegung die Frage beantworten, ob es ethisch vertretbare Antworten für die Menschen gibt, die selbst mit den Möglichkeiten der modernen Palliativmedizin nicht mehr erreicht werden können … | X | |||
| Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV) | ||||
| Die Regelung der PV sollte vor allem die Position des Arztes stärken, da er am besten über das Wohl der Patienten entscheiden kann. | ||||
| Die gesetzliche Regelung der PV ist für den Patienten gefährlich. Die PV regelt eine Situation, die der Patient bei der Abfassung nicht überblicken kann. Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt oder zumindest ergänzt werden. | X | |||
| Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen. | ||||
| Eigene Anmerkungen E. Geisen / FDP-Kompetenzteam: …Zum Recht auf Selbstbestimmung gehört auch, Entscheidungen für die Zeit, in der man etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig ist, zu treffen. Das Selbstbestimmungsrecht wäre entscheidend entwertet, wenn es Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen, in denen der Patient aktuell nicht mehr entscheiden kann, nicht umfassen würde. Die FDP hat daher maßgeblich den „Stünker“-Entwurf unterstützt. | X | |||
| Eigene Anmerkungen Elke Leonhard: Zitat aus dem SPD-Wahlprogramm, welches keine klare Festlegung zu diesem Punkt beinhaltet. | X | |||
| Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung | ||||
| Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben. | X | |||
| Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig. | X | |||
| Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden. | ||||
| Eigene Anmerkung E. Geisen / FDP-Kompetentzteam: Die Präambel unseres Grundgesetzes mit den Worten „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und Menschen“ und die Menschenwürde, die als erster Artikel des Grundgesetzes Richtschnur unserer Verfassung ist, begründen die ihre wertgebundene Ordnung. | X | |||