Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Gerald Unger

Gerald Unger kandidiert für die Linke im Wahlkreis 207 (Frankenthal-Ludwigshafen). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Eine Abtreibung sollte bis zur Geburt des Kindes möglich sein, da die Zwölfwochenfrist eine willkürliche Einschränkung darstellt.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen sollten als Kassenregelleistung analog zur Indikationslösung übernommen werden. Die Bedürftigkeit darf kein Kriterium für die Kostenübernahme sein.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist ein sinnvolles Mittel der Familienplanung und sollte daher rezeptfrei abgegeben werden.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen von Menschen

Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Es ist die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, anzustreben.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.

Organentnahme von toten Spendern

Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.

Leihmutterschaft

Eine Leihmutterschaft sollte ohne große Einschränkungen möglich gemacht werden, wie dies auch in anderen westlichen Ländern bereits der Fall ist.

Abschliessende Stellungnahme

Da bei allen Fragen die Meinungen in ALLEN Parteien des Deutschen Bundestages sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Fragen NICHT durch Fraktionszwänge beeinträchtigt werden. Es muss jedem/jeder Abgeordneten freistehen, sich zu entscheiden. Es sind sehr persönliche Entscheidungen, die von der Kultur, der Erziehung, dem Umfeld und den Erfahrungen abhängig sind und unterschiedlich bewertet werden können und dürfen.