Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Andreas Steier

Andreas Steier kandidiert für die CDU im Wahlkreis 203 (Trier). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Aus verfassungsrechtlicher Sicht beginnt die Menschwerdung mit der Nidation, also mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut. Ab diesem Zeitpunkt gilt die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für menschliches Leben und somit der uneingeschränkte Schutz für den ungeborenen Mensch.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die jetzige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen Ansichten, egal ob die der Befürworter oder die der Gegner. Die momentane Regelung vereint den Schutz des ungeborenen Lebens sowie den Schutz der Schwangeren. Die Fristenlösung mit Zwangsberatung sieht das Bundesverfassungsgericht als verfassungskonforme Regelung an, weswegen ich keinen Handlungsbedarf sehe.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Dabei muss die Bedürftigkeit durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden. Für eine Feststellung der Bedürftigkeit ist eine Erklärung der Leistungsempfängerin gegenüber der Krankenkasse nicht ausreichend.

„Pille danach“

Die so genannte „Pille danach“ ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und sollte daher nur nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können. Allerdings ist ihre Sicherheit nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln vergleichbar. CDU und CSU werden deshalb auch keine Schritte einleiten, welche die Aufhebung der Verschreibungspflicht vorsehen.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Neue Heilungschancen werden durch die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht und gewonnen. Deutschland darf in diesem Punkt nicht hinter andere Länder durch eine restriktive Regelung fallen, weshalb die Stichtagsregelung aufgehoben werden sollte. Allerdings muss Art und Zweck der Versuche kontrolliert werden, weswegen ein Kriterienkatalog erstellt werden muss.

Reproduktives Klonen von Menschen

Das reproduktive Klonen von Menschen sollte in Deutschland weiterhin verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik sollte nur in bestimmten Fällen, wie z.B. zur Vermeidung von Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten, durchgeführt werden. Dabei kann die PID werdenden Eltern helfen ein gesundes Kind zu bekommen. Allerdings ist eine Selektion nach anderen Kriterien, wie z.B. das Geschlecht oder gar Augenfarbe, ethisch nicht vertretbar und weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Mit den Pränatalen Bluttests verhält es sich ähnlich wie mit der PID. Zwar bedeuten pränatale Bluttests eine Selektion kranker und behinderter Menschen, jedoch können sie Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Deswegen sollte diese Vorgehensweise, welche seit August 2012 angeboten wird, weiterhin zulässig sein. Allerdings sollten die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt, weswegen ich keinen Handlungsbedarf seitens der Politik sehe.

Beihilfe zum Suizid

Seit dem November 2016 ist der assistierte Suizid nur dann straffrei, wenn das Opfer seinen Tod selbst herbeiführt und der Suizidhelfer nicht geschäftsmäßig handelt. Dabei liegt die Tatherrschaft, im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, beim Getöteten. Deshalb ist die derzeitige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, vollkommen ausreichend. Eine Ergänzung, welche ein Werbeverbot vorsieht, wäre wünschenswert.

Aktive Sterbehilfe

Für die Unionsfraktion ist die Gewährleistung einer flächendeckenden, gerade auch ambulanten Palliativversorgung und Hospizdienste von herausragender Bedeutung und sollte deshalb in den Vordergrund gestellt werden. Eine aktive Sterbehilfe ist deshalb abzulehnen und sollte weiterhin verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Die zur Zeit existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg und sollte beibehalten werden. Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, bedarf es Prävention und nicht einer Verpflichtung.

Leihmutterschaft

Ein Stellungnahme zu diesem Punkt wird nachgereicht.