Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Martin Diedenhofen

Martin Diedenhofen kandidiert für SPD im Wahlkreis 197 (Neuwied/Altenkirchen). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Grundsätzlich halte ich es für kaum möglich, einen festen Zeitpunkt der „Menschwerdung“ festzulegen. Sicherlich kann man bei der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle noch nicht von einem Menschen sprechen. Daher tendiere ich prinzipiell dazu, dass Menschenwürde und uneingeschränkter Schutz sich kontinuierlich während der Schwangerschaft entwickeln.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Grundsätzlich sollte der Bund die Abtreibung innerhalb der 12-Wochen Frist legalisieren. Wissenschaft und Erfahrungen aus dem Rest der Welt zeigen eins; Abtreibungen finden statt, ob wir es wollen oder nicht. Je restriktiver das Gesetz, umso mehr werden Frauen ohne Beratung und Schutz abtreiben. Daher muss die Information, Prävention und Beratung ausgebaut werden und Frauen in solch schwierigen Lebenslagen müssen Rechtssicherheit haben. Dennoch ist die momentane Regelung dank der tollen Arbeit von Vereinen und Organisationen, wie profamilia, der AWO oder dem Deutschen Roten Kreuz bei der Beratung ein akzeptabler Kompromiss. Die Beratung muss in der Praxis immer unvoreingenommen stattfinden und die Frau über alle physischen und psychologischen Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs informieren.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen sollten als Kassenregelleistung analog zur Indikationslösung übernommen werden. Die Bedürftigkeit darf kein Kriterium für die Kostenübernahme sein.

„Pille danach“

Die momentane Regelung zur „Pille danach“ ist ausreichend. Sie sollte weiterhin rezeptfrei in Apotheken erhältlich sein. Da nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr nur ein kurzes Zeitfenster zur nachträglichen Verhütung gegeben ist, sollten dem Zugriff auf die „Pille danach“ nicht zu viele Hürden in den Weg gelegt werden. Der Vertrieb, beispielsweise in Supermärkten, wie es in den USA teilweise der Fall ist, sollte jedoch abgelehnt werden, da nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken eine gute Beratung gewährleisten können.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen kann zu großen medizinischen Fortschritten führen, die dann vielen Menschen zugute kommen. Gleichzeitig ist es für mich wichtig, dass die klaren Regelungen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen bestehen bleiben und nicht unterwandert werden können.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen lehne ich ab.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. Ich finde mich bei dieser Fragestellung in einem Dilemma, welches ich selbst noch nicht lösen kann. Einerseits sollte man Möglichkeiten, die Eltern helfen ein gesundes Kind zu bekommen, nicht kategorisch ausschließen. Andererseits zeichnet sich eine Gesellschaft dadurch aus, wie mit ihren schwächsten Gliedern umgegangen wird. Ein Kind mit Trisonomie 21 kann zwar eine Herausforderung sein, dennoch bereuen die meisten Eltern nicht, ein Kind mit Down Syndrom bekommen zu haben, ganz im Gegenteil: Sie können ein eigenständiges Leben führen, sind häufig glücklicher als gänzlich gesunde Menschen und stellen eine unheimliche Bereicherung für die Gesellschaft dar. Dennoch will ich mir nicht anmaßen für andere Menschen zu entscheiden. Pränatale Bluttests sollen weiterhin angeboten und als Regelleistung übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Es ist die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, anzustreben. Kommerzielle Sterbehilfe lehne ich ab. Ein geregelter Zugang zur Suizidbeihilfe hat aber vor allem einen Zweck: Unnötiges Leiden zu verhindern. Um die Würde des Menschen zu garantieren, muss dieser auch das Recht haben, selbstbestimmt über das Ende seines Lebens zu entscheiden. Empfindet ein Mensch sein Leben durch eine zum Tod führende Krankheit nicht mehr in Würde führen zu können, sollte er das Recht haben, dieses nach intensiver Beratung und Begleitung durch Ärzte und die Familie zu beenden. Solange nicht kommerziell gehandelt wird, sollte die Beihilfe zum Suizid straffrei sein.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden. Sind die gleichen Kriterien wie bei der Beihilfe zur Selbsttötung erfüllt und ist ein Mensch nicht mehr in der Lage sein Leben selbst zu beenden, sollte er dabei die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen dürfen. Natürlich ist festzustellen, dass der Wunsch des Patienten unbedingt und endgültig ist. Wie in den Niederlanden, sollten nur Ärzte diese Maßnahme ausführen dürfen. Dabei sollten vorher mehrere Instanzen durchlaufen werden und strenge Auflagen den Prozess zur aktiven Sterbehilfe regeln. Die Kriterien, wie im niederländischen Recht festgehalten, halte ich für sinnvoll: 1. [Der Arzt] ist überzeugt, dass der Wunsch des Patienten freiwillig und nach reiflicher Überlegung geäußert wurde, 2. [Der Arzt] ist überzeugt, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist, 3. [Der Arzt] hat den Patienten über Situation und Aussichten aufgeklärt, 4. [Der Arzt] ist zusammen mit dem Patienten zum Schluss gelangt, dass es für die Situation keine andere annehmbare Lösung gibt, 5. [Der Arzt] hat mindestens einen anderen, unabhängigen Arzt konsultiert, der den Patienten untersucht und zu den unter 1 bis 4 genannten Kriterien eine schriftliche Stellungnahme verfasst hat, 6. die Lebensbeendigung oder die Hilfe bei der Selbsttötung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Zustimmung zur Sterbehilfe bedeutet keinesfalls, dass diese den präferierten Weg darstellt. Die Palliativmedizin muss weiter gestärkt und flächendeckend gut ausgebaut werden.

Organentnahme von toten Spendern

Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden. Menschen, die sich einer Entnahme aus privaten oder religiösen Gründen verwehren, müssen geschützt werden. Da eine solche Entscheidung meist Konsequenz einer starken Überzeugung ist, stellt die Widerspruchslösung den richtigen Weg dar. Denn wer einer Entnahme klar widerspricht, kann sich zu Lebzeiten darum kümmern, dass seine Entscheidung unbedingt respektiert wird. Allerdings sind sich zu viele Menschen der Organspende nicht bewusst und haben im Zweifelsfall keinen Organspendeausweis. Diese potentiellen Spender könnten anderen nach ihrem Ableben jedoch eine zweite Chance geben. Wer der Organentnahme nach dem Tod zu Lebzeiten nicht klar widerspricht, sollte als potenzieller Spender in Frage kommen. Es muss also der Grundsatz gelten: Wer widerspricht, dessen Wille wird ohne Einschränkung respektiert. Wer dies nicht tut, erklärt sich dazu bereit, nach seinem Tod möglicherweise einem anderen Menschen das Leben zu retten. Bei der Organentnahme nach dem Hirntod von Tötung zu sprechen und den Hirntod daher nicht als tatsächlichen Todeszeitpunkt anzuerkennen, ist vollkommen unsinnig und auch eine von den Kirchen nicht mehr vertretene Position. So veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz im Jahre 2015 eine Handreichung zum Thema Hirntod und Organspende in dem es heißt: „Nach jetzigem Stand der Wissenschaft stellt das Hirntod-Kriterium im Sinne des Ganzhirntodes – sofern es in der Praxis ordnungsgemäß angewandt wird – das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen dar, sodass potenzielle Organspender zu Recht davon ausgehen können, dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind.“

Leihmutterschaft

Eine Leihmutterschaft sollte unter strengen Auflagen möglich sein. So sollte z.B. die Leihmutter in Deutschland wohnhaft sein und eine entsprechende medizinische Begleitung sichergestellt werden. Eine Leihmutterschaft sollte grundsätzlich möglich sein. Dabei sollte jedoch nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt werden. Frauen sollten nicht zu Gebärmaschinen degradiert werden, ein Handel mit Kindern muss unbedingt ausgeschlossen werden. Strenge Auflagen, die den Zugang bzw. die Inanspruchnahme erschweren sind daher zwingend erforderlich.