Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Patrick Schnieder

Herr Schnieder kandidiert für die CDU im Wahlkreis 203 (Bitburg). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samen-zelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.

„Pille danach“

Die Pille danach ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sind grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente und eine Verschreibungspflicht notwendig. CDU und CSU werden keine Schritte unternehmen, die das Aufheben der Verschreibungspflicht zum Ziel haben.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Für CDU und CSU ist der konsequente Lebensschutz in allen Bereichen ein zentrales Thema. Abtreibung heißt für uns Tötung menschlichen Lebens. Dies kann und darf nicht relativiert werden. Die immer noch zu hohe Zahl von Abtreibungen in unserem Land ist eine schreckliche Tatsache, die wir so nicht einfach hinnehmen dürfen.
Doch verbunden mit dem Appell an die werdenden Mütter, nicht abzutreiben, ist es entscheidend, dass ihnen Hilfsangebote und Alternativen aufgezeigt werden. Neben der Einführung konkreter Maßnahmen, wie der vertraulichen Geburt, kümmern sich CDU und CSU darum, für ein kinderfreundliches Klima in Deutschland zu sorgen. Eine Gesellschaft, die es sich nicht nur leistet, nicht kinderfreundlich zu sein, sondern in der Kinder in erster Linie als Belastung und Karrierehindernis wahrgenommen werden, beraubt sich selbst ihrer Zukunftschancen. Hier ist ein Umdenken gefordert, das CDU und CSU maßgeblich voranbringen wollen.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Ich habe mich bei der Abstimmung 2010 deutlich gegen das Gesetz ausgesprochen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der Präna-Test bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Er sollte daher verboten werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Eigene Anmerkungen: Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Mit steigender Lebenserwartung sowie medizinischem und technischem Fortschritt gewinnt die Frage einer menschenwürdigen Sterbebegleitung zunehmend an Bedeutung. CDU und CSU orientieren sich dabei am christlichen Menschenbild.
Die meisten Menschen wünschen, dass das medizinisch Notwendige und Sinnvolle für sie getan wird. Deshalb stehen für die Union die Gewährleistung einer flächendeckenden, gerade auch ambulanten Palliativversorgung und Hospizdienste im Vordergrund. Sie sind ein humaner Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe, die wir ablehnen. Für die Union war es deshalb sehr wichtig, dass Hospizarbeit und Palliativmedizin mit der Gesundheitsreform 2007 gestärkt und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erweitert wurden.
Aus unserer Sicht ist insbesondere ein Geschäft mit der Sterbehilfe nicht hinnehmbar. CDU und CSU setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass neben der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe) unter Strafe gestellt wird.

Beihilfe zum Suizid

Siehe Antwort unter Punkt „Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)“.
Aus unserer Sicht ist insbesondere ein Geschäft mit der Sterbehilfe nicht hinnehmbar. CDU und CSU setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass neben der gewerbsmäßigen Sterbehilfe auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe) unter Strafe gestellt wird.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.