Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe ist überfällig

Eine Gesellschaft, in der durch einen stetig ansteigenden Anteil älterer Menschen ohne Kinder auch die Furcht vor Einsamkeit, Pflegbedürftigkeit oder gar Demenz am Lebensende zunimmt, muss eine umfassende Antwort auf diese Ängste finden. Sie darf diese Diskussion nicht wenigen wirklichkeitsfremden Intellektuellen oder einseitig ideologisch ausgerichteten Sterbehilfevereinen überlassen, welche auf die vielschichtigen Probleme der Menschen in der letzten Lebensphase immer wieder nur die Selbsttötung anpreisen. Die Tötung wird als mutiger und würdevoller Akt der Freiheit dargestellt, das normale Sterben hingegen ist dann für Menschen ohne Mut und Würde vorbehalten. Das der Wunsch nach Selbsttötung in fast allen Fällen gerade kein freier Willensakt, sondern der Ausdruck tiefster Verzweiflung und Hilflosigkeit ist, wird ausgeblendet. Das die Glorifizierung der Selbsttötung langsam aber sicher eine Erwartungshaltung der Gesellschaft an ältere und kranke Mitbürger aufbaut, doch den anderen nicht zu lange zur Last zu fallen und sozialverträglich zu sterben, wird von der Befürwortern bewusst ignoriert.

Hier ist nun der Bundestag gefragt, zu entscheiden, welche ethischen Maßstäbe in Deutschland zukünftig gelten sollen. Will er eine humane Gesellschaft, dann muss er sich klar für den Schutz des Lebens und gegen die organisierte Unterstützung von Selbsttötung oder gar die Tötung auf Verlangen aussprechen und beides unter Strafe stellen. Stattdessen müssen die Hilfsangebote für Menschen in für sie selbst ausweglosen Situationen weiter verbessert werden. Dies umfasst sowohl die medizinische und psychologische Hilfe, wo Heilung noch möglich ist, wie auch eine palliative und seelsorgerische Begleitung während des Sterbens. Dieser Weg erfordert große Anstrengungen und ist sicherlich teurer und aufwändiger als die Todesspritze, aber es ist der einzige Weg für eine solidarische und menschliche Gesellschaft. Daher kann nur an die Abgeordneten appelliert werden, sich für ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe auszusprechen, wenn die Anträge hierfür auf der Tagesordnung stehen.

Ein Kommentar von Stefan Grieser-Schmitz, Koblenz 13.01.2013